Reise- und Geschäftsbedingungen
Diese Geschäfts-und Reisebedingungen gelten bei Verträgen, die nach dem 30.6.2018 geschlossen werden, zitierte Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beziehen sich auf die mit dem 1.7.2018 in Kraft tretende Gesetzesfassung.
Vorab:
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen bei Ziffer XIII angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Ausführlichere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website.
Ein Widerrufsrecht nach § 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-) Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten für Sie die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer V dieser Bedingungen behandelt sind.
Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:
http://www.ec.europa.eu/consumers/odr
I. Geltungsbereich der nachfolgenden Vorschriften
ELSTA European Language Schools & Travel Agency (im folgenden ELSTA) bietet als eigene Leistungen Sprachkurse und gegebenenfalls Unterbringung hierzu an. Bei kombinierten Leistungen (also Sprachkurs und Unterbringung) und bei der Buchung von Sprachkursen nach Malta unterfällt ELSTA dem Pauschalreiserecht der § 651 a ff BGB, es gelten dann die vollständigen nachfolgenden Bedingungen.
Werden jedoch ausschließlich Sprachkurse (außerhalb von Malta) gebucht, gilt Werkvertragsrecht (§ 631 BGB). Bei Buchung von Sprachkursen ohne Unterbringung außerhalb von Malta gelten deshalb nur die Ziffern II., IV., dort ausschließlich zweiter Absatz, V., dort ausschließlich Abs. 1, VI., IX., X., dort ausschließlich zweiter und dritter Absatz, XI., XIII. und XIV.der nachfolgenden Bedingungen, ansonsten bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen sowie, wenn daneben eine Vermittlung von Fremdleistungen erfolgt, die Ziffer III.
Zur Vermittlung von Fremdleistungen (Geschäftsbesorgungsvertrag) vgl. nachfolgend Ziffer III.
II. Vertragsschluss/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die Buchung des Sprachkurses oder der Reise wird für ELSTA erst verbindlich, wenn sie dem Reiseteilnehmer in Textform von ELSTA bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch ELSTA, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro und pro Person. Ändernde oder ergänzende abreden zu den im Reiseprospekt/auf der Website beschriebenen Leistungen sowie zu den Reise-und Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit ELSTA. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.
Die EG Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
III. Vermittlung von fremden Leistungen
Vermittelt ELSTA ausdrücklich in fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, insbesondere Flüge, so schuldet ELSTA vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners (soweit diese einbezogen sind).
IV. Zahlung des Reisepreises/Anzahlung
Alle Zahlungen auf den Reisepreis einer Reise von ELSTA (vgl. Ziffer I, erster Absatz) sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB zu leisten. Er liegt unserer Reisebestätigung regelmäßig bei (falls nicht ausschließlich ein Sprachkurs Gegenstand des Vertrags ist).
Bei Übergabe des Sicherungsscheines (nur bei Reiseverträgen nach 651 a ff BGB erforderlich) ist eine Anzahlung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, maximal 260 € fällig. Der restliche Reisepreis ist drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Bearbeitung-und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.
V. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn/Ersatzperson
Der Rücktritt des Kunden (Storno) ist vor Reiseantritt jederzeit möglich. Sofern nicht einer der im nächsten Absatz behandelten Sonderfälle vorliegt, hat ELSTA dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 651 h Abs. 2 Satz zwei BGB. Diese Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von ELSTA Sie ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Da hohe Entschädigungsbeträge entstehen können, empfiehlt ELSTA den Abschluss einer Versicherung, vgl. die nachfolgende Ziffer VI.
ELSTA ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen und muss diese im Streitfall beweisen.
Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe).
In allen Fällen des Rücktritts verliert ELSTA den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
Innerhalb einer angemessenen Frist, (eine spätestens sieben Tage vor Reisebeginn ELSTA zugegangene Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig) kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ELSTA kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen ELSTA als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
VI. Versicherungen
ELSTA empfiehlt Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktritts Kostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten von Betreuung und Rückführung im Fall von Krankheit, Unfall oder Tod und in vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote.
VII. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so hat der Reiseteilnehmer den Mangel unverzüglich anzuzeigen (zum sonst drohenden Anspruchsverlust siehe unten, vierter Absatz) und kann Abhilfe verlangen. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an die örtliche Vertretung von ELSTA zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an ELSTA direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung hat der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung), daneben bestehen gegebenenfalls auch Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen und dadurch Abhilfe unmöglich gemacht oder vereitelt wurde.
Zum Recht auf Kündigung wegen Mangels und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB
VIII. Rechte und Aufgaben der örtlichen Vertretung
Die jeweilige örtliche Vertretung von ELSTA (Name und Anschrift sind in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen angegeben) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Daneben erbringt die örtliche Vertretung die von ELSTA geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen ELSTA anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegenzunehmen.
IX. Haftungsbeschränkung für Elsta
Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden aus einem Reisevertrag nach § 651 a ff. (vergleiche Ziffer I) auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden durch ELSTA oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
Die vertragliche Haftung gegenüber dem Teilnehmer aus einem sonstigen Vertrag (Werkvertrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag, vergleiche Ziffer I) auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Preis der erbrachten oder vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Die Haftung von ELSTA gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet ELSTA jedoch unbeschränkt.
X. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Die Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, geht ELSTA davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft hat, die dem Staat entspricht, in dem die angegebene Rechnungsadresse liegt. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen (Staatenlosigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit) bitten wir um Information.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. ELSTA wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von eventuellen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
XI. Verjährung
Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
XII. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Katalog-/Internet Ausschreibung erfolgte im Dezember 2017. Die Ausschreibung im Katalog bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen der Ausschreibung bleiben ELSTA daher bis Vertragsschluss vorbehalten.
XIII. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, bei Reiseverträgen insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches , §§ 651 ff BGB (soweit ELSTA im Sinne dieser Vorschriften, insbesondere als Reiseveranstalter – vgl. Ziffer I – tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).
VERANSTALTER
ELSTA European Language Schools & Travel Agency
Inhaberin:
Veronica Zeier
(auch Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften)
Kramerweg 5
82291 Mammendorf
Telefon: +49 (0) 8145 - 4179 533
www.elsta-sprachreisen.de